Kleinserien-Richtlinie
Damit sich innovative und klimaschonende Technologien schneller am Markt etablieren können, fördert das Bundesumweltministerium mit der Kleinserien-Richtlinie ausgewählte Technologien in fünf Bereichen (Module).
Das Bundesumweltministerium fördert ab März 2018 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) innovative Klimaschutztechnologien, die ein maßgebliches Klimaschutzpotenzial aufweisen, bisher jedoch erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden. Ziel der auf drei Jahre begrenzten Förderung ist es, dass sich die geförderten Technologien nachhaltig, und jenseits des Kleinserien-Maßstabs, im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutzbeitrag auf diese Weise ansteigt. Im Einzelnen werden gefördert:
- Modul 1: Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel. (Kleinstwasserkraftanlagen);
- Modul 2: Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion (Sauerstoffproduktion);
- Modul 3: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden (Wärmerückgewinnung);
- Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden (Bohrgeräte);
- Modul 5: Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung (Schwerlastfahrräder).
Die Auswahl der Technologien erfolgte durch eine Jury auf Basis des im März 2016 abgeschlossenen „Ideenwettbewerbs Kleinserie“. Die Förderung der Schwerlastfahrräder (Modul 5) flankiert dabei auch die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020.
Programmlaufzeit 01. Mär. 2018 bis 28. Feb. 2021