Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben einen gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf.
Amtliche statistische Informationen sind ein öffentliches Gut und der ungehinderte Zugang zu ihnen ist ein demokratisches Grundrecht. Die freie Verfügbarkeit statistischer Informationen ist unverzichtbare Voraussetzung für die gleichberechtigte demokratische Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen. Statistische Informationen müssen daher für alle zugänglich sein sowie verständlich und nutzerfreundlich dargeboten werden.
Ebenso unverzichtbar sind statistische Informationen als Entscheidungsgrundlage und Erfolgsmesser für staatliche und wirtschaftliche Planungen und Aktivitäten sowie als Basismaterial wissenschaftlicher Untersuchungen. Alle gesellschaftlichen Kreise sind bestmöglich und effizient zu informieren. Die unterschiedlichen Datenbedürfnisse der sehr heterogenen Kundenkreise der amtlichen Statistik müssen angemessen aufgegriffen und in einem kohärenten und vielfältigen Angebot unterschiedlicher Produktsegmente und Zugangswege abgebildet werden.