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Rentenkommission muss geschlechtergerecht denken

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. „Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. „Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden.“

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