Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen

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Umsetzung der New Urban Agenda jetzt kraftvoll angehen

Die 2016 auf der Habitat-III-Konferenz (dritte Konferenz der Vereinten Nationen zu Wohnungsfragen und nachhaltiger Stadtentwicklung) verabschiedete New Urban Agenda (NUA) soll in den nächsten 20 Jahren als Rahmen für globale Stadtentwicklung dienen. Die Konferenz bot die erste Chance, diese Nachhaltigkeitsund verbindlichen Klimaschutzziele auf die Ebene der Städte zu übertragen.

Die NUA befasst sich mit der Entwicklung und der nachhaltigen Gestaltung von Städten. In dem Dokument finden sich nahezu alle in den letzten Jahren debattierten Themen nachhaltiger Stadtentwicklung. Dazu zählen die Schaffung inklusiver und menschengerechter Siedlungen, Ressourcen- und Klimaschutz, Stärkung der Resilienz von Städten, die Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Stadtbewohner, einschließlich derer in informellen Siedlungen sowie das in den Verhandlungen umstrittene „Recht auf Stadt“, das den Diskurs um das Anrecht auf einen kollektiv gestalteten und genutzten städtischen Raum bezeichnet. Diese wichtigen Themen und positiven Leitbilder wurden erstmals in einem von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedeten Dokument gebündelt. Zudem wurden Kommunen und Städte als zentrale Akteure nachhaltiger Entwicklung anerkannt, was auch eines der Kernanliegen der Bundesregierung im Prozess darstellte.

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