Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die „klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte.
Das BMJV hat auch die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache.