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Was kann das Recht zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen?

26.02.2019 20:00 in Frankfurt am Main (Deutschland)

Über das Verständnis von Gleichberechtigung wird heftig gestritten. Manche sehen Gleichberechtigung der Geschlechter bereits verwirklicht, befürchten sogar, dass Frauen oder geschlechtliche Minderheiten eine übergroße Rolle einnehmen. Andere hingegen verweisen auf die zahlreichen Bereiche, in denen Frauen immer noch benachteiligt oder nicht annähernd paritätisch vertreten sind; sie fordern, dass mehr für die Gleichberechtigung getan werden müsse. Damit ist die Frage aufgeworfen, was Gleichberechtigung eigentlich bedeutet. Sodann geht es um die Rolle des Rechts bei der Herstellung von Gleichberechtigung? Welche rechtlichen Maßnahmen können Gleichberechtigung fördern – oder umgekehrt gefragt: welche Rechtsnormen behindern Gleichberechtigung? Diesen Fragen wird die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky nachgehen.

Ute Sacksofsky ist Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung und Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören das Verfassungsrecht und die Geschlechterverhältnisse im Recht. Sie ist Mitglied im Direktorium des Cornelia Goethe Centrums für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse der Goethe-Universität und Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Zu ihren einschlägigen Publikationen zählt: „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung. Eine rechtsdogmatische Untersuchung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes“

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