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Würde_Wer bestimmt, was einem Menschen zusteht?

16.10.2018 20:00 in Frankfurt am Main (Deutschland)

Die Würde hat Karriere gemacht. Mit ihr beginnt das Grundgesetz. Fast zeitgleich wird sie in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Im Lissabon-Vertrag über die Europäische Union ist sie das erste Grundprinzip – noch vor der Freiheit. Doch woher kommt dieser Begriff, warum ist »die Würde des Menschen unantastbar« und wie steht es um die Realisierbarkeit? Immerhin, so sagt das Grundgesetz, sind die Achtung und der Schutz der Würde »Verpflichtung aller staatlichen Gewalt«. Zu einem Leben in Würde gehören auch soziale Mindeststandards und eine »menschliche Gemeinschaft« macht nicht an Landesgrenzen halt. Wie ist es also heute um die Anerkennung der Würde bestellt? Der Anspruch und die Wirklichkeit von Recht und Verfassung gehört zu den Forschungsgebieten des Juristen Günter Frankenberg.

Günter Frankenberg ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung und assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören: Vergleichendes Verfassungsrecht, Rechts- und Verfassungstheorie sowie Gefahrenabwehr- und Migrationsrecht. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, insbesondere zum Verfassungs- und zum Ausländerrecht. Zu seinen Publikationen gehören eine Einführung in das Grundgesetz und die Studie „Staatstechnik. Perspektiven auf Rechtsstaat und Ausnahmezustand“. Er gehört zu den Herausgebern der Zeitschrift „Kritische Justiz“.

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